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LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 918/21 |
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- LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1305/21
Zahlung von Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur …
Allerdings ist gerichtsbekannt, dass etwa zum Verfahren 10 Sa 918/21 mit einem im Jahr 2010 eingetretenen Mitarbeiter noch im Jahr 2017 eine zwar statische Bezugnahme auf die Tarifverträge vereinbart wurde, jedoch nicht Stand 2010, sondern zuletzt mit Stand 20. März 2017.Auch hier ist nicht zuletzt aus dem Verfahren 10 Sa 918/21 gerichtsbekannt, dass die Beklagte diesen Einschub quasi reflexartig weiter verwendete, ohne dass der Hinweis auf den Einführungstarifvertrag in diesem Zusammenhang noch Sinn ergeben hätte.
- LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 919/21
Zusatzgeld nach § 2 Abs. 2 TV T-ZUG; Auslegung einer Zusatzvereinbarung
Allerdings ist gerichtsbekannt, dass etwa zum Verfahren 10 Sa 918/21 mit einem im Jahr 2010 eingetretenen Mitarbeiter noch im Jahr 2017 eine zwar statische Bezugnahme auf die Tarifverträge vereinbart wurde, jedoch nicht Stand 2010, sondern zuletzt mit Stand 20. März 2017.Auch hier ist nicht zuletzt aus dem Verfahren 10 Sa 918/21 gerichtsbekannt, dass die Beklagte diesen Einschub quasi reflexartig weiter verwendete, ohne dass der Hinweis auf den Einführungstarifvertrag in diesem Zusammenhang noch Sinn ergeben hätte.
- LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1307/21
Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur Zahlung von …
Allerdings ist gerichtsbekannt, dass etwa zum Verfahren 10 Sa 918/21 mit einem im Jahr 2010 eingetretenen Mitarbeiter noch im Jahr 2017 eine zwar statische Bezugnahme auf die Tarifverträge vereinbart wurde, jedoch nicht Stand 2010, sondern zuletzt mit Stand 20. März 2017.Auch hier ist nicht zuletzt aus dem Verfahren 10 Sa 918/21 gerichtsbekannt, dass die Beklagte diesen Einschub quasi reflexartig weiter verwendete, ohne dass der Hinweis auf den Einführungstarifvertrag in diesem Zusammenhang noch Sinn ergeben hätte.